SAPV
für Ärzte
Wir ergänzen Sie als Haus-, Fach- oder Klinikarzt immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Patient auf Wunsch einen (erneuten) Klinikaufenthalt ablehnt.
Damit wir als SAPV-Team tätig werden können, benötigen wir eine Verordnung der SAPV-Leistung mit dem Muster 63. Dieses Muster finden Sie weiter unten im Downloadbereich. Dort auch hinterlegt ist eine Ausfüllhilfe. Gerne unterstützen wir Sie bereits an dieser Stelle und senden Ihnen einen Ausfüllvorschlag zu.
Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 01426). Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte: maximal 7 Tage), in der Regel sollte dieser mindestens 4 Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV-Versorgung wird durch den MDK geprüft.